Die Versammlung möge beschließen:
Die Bürgerversicherung durch die Hintertür stoppen – für eine Absenkung der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze ist derzeit vollkommen überhöht und erschwert den Wechsel in die private Krankenversicherung erheblich. Der Kreis derjenigen, die zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) wählen können, wird stark eingegrenzt, und die Wahfreiheit der Arbeitnehmenden wird somit bewusst eingeschränkt. Dies entspricht einer schleichenden Einführung einer kollektiven Bürgerversicherung für Arbeitnehmende durch die Hintertür. Unsere Meinung ist jedoch: Wer seinen Beruf verantwortungsvoll ausübt und dort wichtige Entscheidungen trifft, sollte auch das Recht haben dürfen, eigenverantwortlich seine Krankenversicherung wählen zu dürfen. Mit der stetigen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze wird zudem der Wettbewerb zwischen GKV und PKV behindert. Dabei sichert das Nebeneinander von GKV und PKV eine hohe Qualität der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.
Daher fordern wir eine Absenkung der Versicherungspflichtgrenze und somit einen erleichterten Wechsel für Arbeitnehmende von der GKV zur PKV – Arbeitnehmende sollten selbst frei entscheiden können, wie sie sich krankenversichern lassen möchten.
Die strukturell bedingte Finanzierungslücke in den GKVen darf nicht durch eine hohe Versicherungspfichtgrenze gelöst werden, sondern bedarf grundlegender Reformen zur Stabilisierung der Finanzen, beispielsweise durch Einsparungen in der Verwaltung und Verschmelzungen einzelner GKVen. Zudem müssen die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker genutzt werden.